Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren Benutzernamen ein. Sie erhalten einen Link per E-Mail, um ein neues Passwort zu erstellen.
Email Address or Username
Haben Sie noch keinen Zugang? Diesen erhalten Sie hier.
Für Ihre Beratungsanliegen sind wir rund um die Uhr (24/7) für Sie da. Für Auskünfte und Terminvereinbarungen erreichen Sie uns werktags von 08.00 bis 19.00 Uhr.
+41 848 270 270 info@movis.ch
Bedrohung und Gewalt am Arbeitsplatz
In letzter Zeit ist es in Unternehmen und Schulen in der Schweiz und auf der ganzen Welt vermehrt zu schweren Gewalttaten gekommen. Dabei sind diese Vorfälle, über die in Medien intensiv berichtet wird, selten und nur die extremste Form von Gewalt. Auch Gewaltandrohungen oder belästigendes Verhalten wie Stalking belasten die Betroffenen sehr und können zu erheblichen Einschränkungen im Berufs- und Privatleben führen.
Viele Unternehmen entwickeln spezielle Programme, um problematische Entwicklungen früh zu erkennen und zu bearbeiten, so dass sie gar nicht erst eskalieren. Dieser Ansatz wird als Bedrohungsmanagement bezeichnet und gehört klassisch in den Aufgabenbereich der Sicherheitsverantwortlichen im Betrieb. Zweck des Bedrohungsmanagement ist es, eine gemeinsame Kultur des Hinschauens zu schaffen und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Unter das Thema Gewalt fallen physische Gewalt sowie verbale Beleidigungen und Bedrohungen, die von Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen, Kunden, Lieferanten etc. gegenüber Personen bei der Arbeit ausgesprochen bzw. ausgeübt werden. Dabei wird die Gesundheit, Sicherheit oder Wohlbefinden der Beschäftigten gefährdet. Die Gewalt kann auch einen rassistischen oder sexuellen Aspekt haben.
Bei einer Bedrohung wird eine Gewalttat «nur» in Aussicht gestellt. Dies löst Ängste aus und zwingt die betroffene Person zu einer Einschätzung des Gefahrenpotentials. Oftmals ist dies als Einzelperson jedoch sehr schwierig, da verschiedene Einflüsse auf die Gefährlichkeit einwirken, wie die Persönlichkeit des Drohenden und dessen Verhalten. Werden Drohungen am Arbeitsplatz ausgesprochen so gilt es diese als ernst zu nehmen und zu bearbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet in solchen Situationen den Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Wenn am Arbeitsplatz Gewalt angewendet wird, ist immer eine hohe Eskalationsstufe erreicht. Ausgangspunkt für gewaltnahe Situationen sind in der Regel zwischenmenschliche Konflikte. Gewaltanwendung stellt immer eine schwere Pflichtverletzung dar und bedingt in der Regel den Einbezug einer Blaulicht-Organisation. Eine Übersicht zu den Tatbeständen gibt das Schweizer Strafgesetzbuch, Das StGB kennt verschiedene Offizialdelikte, die strafrechtlich verfolgt werden müssen, sobald die Polizei oder Justiz Kenntnis davon hat.
Dazu kommen Antragsdelikte, die nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer einen formellen Strafantrag stellt. Das Opfer hat die Möglichkeit, die Strafanzeige zurückzuziehen.
Tätlichkeiten (Art. 126 StGB)
Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB)
Sachbeschädigung (Art. 144 StGB)
Missbrauch der Fernmeldeanlage (Art. 179 StGB)
Die Erfahrung rund um Integritätsverletzungen bei der Arbeit zeigt, dass sich bedrängte Mitarbeitende in einer Zwangslage und zunehmend in einer Art «Dampfkochtopf» befinden. Aber das Ventil funktioniert nicht. Die Folge davon können Spannungen im Team, Ausraster, Handgreiflichkeiten oder sogar Amokläufe sein.
Holen Sie sich immer Hilfe, wenn Sie selber von Bedrohung oder Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind! Im Notfall wenden Sie sich sofort an ihre interne Notfallstelle im Betrieb oder direkt an die Polizei Tel. 117.
Holen Sie sich auch Hilfe, wenn Sie bedroht werden ohne dass eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Jede Art von Drohungen soll ernst genommen werden. Reden Sie möglichst mit Ihren Vorgesetzten oder der für Sie zuständigen HR-Person oder lassen Sie sich extern beraten. Stellen Sie für sich Schutz her und fordern Sie dies bei Ihrem Arbeitgeber ein. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Bedrohungslage für Betroffene als auch für das Unternehmen.
Wenn Sie Zeuge von Bedrohung und Gewalt werden, dann sprechen Sie die betroffene Person auf die Vorfälle an. Ermutigen Sie sie aktiv zu werden und sich gegen die Angriffe zu wehren. Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der betroffenen Person. Wenn es zu einer Untersuchung der Vorwürfe kommt, können Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen. Reden Sie möglichst mit Ihren Vorgesetzten oder der für Sie zuständigen HR-Person, wenn Sie folgende Situationen antreffen:
BEI AKUTER GEFÄHRDUNG FÜR LEIB UND LEBEN: INFORMIEREN SIE DEN POLIZEILICHEN NOTRUF TEL. 117 ODER IHRE INTERNE NOTFALLNUMMER IM BETRIEB. Wenn Sie bedroht werden, aber keine akute Gefahr für Leib und Leben besteht: Betriebsinterne Meldung Falls möglich, wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzen. Falls Sie dies nicht wünschen oder können, bieten Ihnen im Normalfall auch die Ansprechpersonen von Human Resources Unterstützung an. Personen im Betrieb sind dazu verpflichtet, ihre Meldung ernst zu nehmen und zu bearbeiten.
Vertrauliche Beratung (ohne Interventionspflicht) Als externe Anlaufstelle für Verletzungen der persönlichen Integrität steht Ihnen die Mitarbeitendenberatung der Movis AG zur Verfügung. Melden Sie sich bei den Beratungspersonen, die für Ihr Unternehmen zuständig sind oder unter Telefon 0848 270 270 (24 Stunden / 7 Tage erreichbar).
Regionale Opferhilfe-Stellen bieten für Opfer von Gewalttaten Unterstützung und Beratung an.
Wer vor Angriffen auf seine Persönlichkeit nicht sicher ist, leidet psychisch und physisch und kann sein Leistungspotential nicht mehr ausschöpfen. Die Freude an der Arbeit geht verloren. Es entsteht Misstrauen gegenüber Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit nehmen ab. Gesundheitliche Konsequenzen körperlicher und psychischer Art wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Rückenschmerzen, Margenbeschwerden, Depression, Gefühle von Ekel und Hilflosigkeit, Angst, hilflose Wut etc. machen sich bemerkbar.
Personen, die gegenüber Mitarbeitenden Gewalt androhen oder ausüben müssen mit Sanktionen durch den Arbeitgeber rechnen. Je nach Schweregrad der Verfehlung ist mit einem Verweis bis hin zur Entlassung und einem Eintrag in die Personalakte zu rechnen.
Wenn die betroffene Person Anzeige erstattet, ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Personen, die Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen nachweislich und zu Unrecht der Gewaltausübung oder Drohung bezichtigen um ihnen bewusst Schaden zuzufügen, haben mit betrieblichen und ggf. strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen.
Strafgesetzbuch OR Art. 328: Fürsorgepflicht Die Arbeitgebenden haben im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.
OR Art. 328: Fürsorgepflicht Die Arbeitgebenden haben im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.
ArG Art. 6: Gesundheitsschutz Die Arbeitgebenden haben alle Massnahmen zu treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Erkundigen Sie sich, welche Personalreglemente bzw. Personalgesetze bei Ihnen im Betrieb gelten. Diese geben Auskunft über die betrieblichen Abläufe und Verhaltensregeln.
Adressen der kantonalen Opferhilfe-Beratungsstellen
Beratung und Unterstützung
Movis berät und unterstützt Unternehmen rund um das Thema «Schutz der persönlichen Integrität». Für die Mitarbeitenden unserer Kunden sind wir Anlaufstelle, indem wir Beratung und Unterstützung für Betroffene anbieten.
Für Vorgesetzte und HR bieten wir unsere Unterstützung bei der Konfliktlösung wie auch konkrete Abklärungen bei Verdacht auf eine Verletzung der Integrität an.
Diese Website nutzt Cookies und ähnliche Technologien, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und den bestmöglichen Service zu bieten. Ihre Einwilligung ist stets freiwillig, nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. Mehr dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites genutzt werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, sofern sie für den reibungslosen Betrieb dieser Website unerlässlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Website verwendet unterschiedliche Cookie-Typen, darunter solche, die von Drittanbietern gesetzt werden, die auf unseren Seiten erscheinen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung in der Cookie-Erklärung auf unserer Website zu ändern oder zurückzuziehen. Weitere Informationen über uns, unsere Kontaktdaten und die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Cookie Funktion zur Überprüfung von Dateiduplikaten Cookie Funktionale WordPress-Cookies Beschreibung Erforderliche Cookies für die Verwaltung der Anmeldesitzungen der Benutzer, authentifizieren die Benutzer und ermöglichen einen sicheren Zugang zu Konten, um sensible Bewerber- und Arbeitgeberdaten zu schützen. Z.B. wordpress_logged_in_*, wordpress_sec_*, wp-settings- und ähnliche.
Cookie GRECAPTCHA Beschreibung Diese Cookies helfen dabei, die Website gegen potenzielle Sicherheitsbedrohungen durch Bots zu schützen, zwischen Menschen und Bots zu unterscheiden und den unbefugten Zugriff zu verhindern, wodurch der allgemeine Schutz der Nutzerdaten verbessert wird.
Cookie _fbp Beschreibung Cookies zur Nutzung der Webseite. (z.B. IP-Adresse)
Cookie _fbp Beschreibung Registriert statistische Daten über das Verhalten der Nutzer auf der Website. (GoogleAnalytics)