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Diskriminierung am Arbeitsplatz
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist die Herabsetzung von Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale. Dazu gehören Behinderung, Herkunft, Hautfarbe, Religion, politische Anschauung, Alter oder sexuelle Identität. Diskriminierung widerspricht dem Grundprinzip der Menschenrechte, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Diskriminierung beruht oft auf Ignoranz, Vorurteilen und negativen Klischees. Weil viele Menschen das scheinbar Fremde oder Unbekannte fürchten, reagieren sie mit Misstrauen oder sogar Gewalt auf alle, deren Aussehen, Kultur oder Verhalten ihnen nicht vertraut ist. In der Schweiz gehört Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu den am häufigsten genannten Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Diskriminierung bedeutet, eine Person aufgrund von Behinderung, Herkunft, Hautfarbe, Alter, Religion, politischer Anschauung oder sexuellen Identität daran zu hindern, ihre Rechte und Freiheiten in vollem Umfang zu genießen. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines der oben genannten Merkmale im Vergleich zu einer anderen Person in vergleichbaren Situationen ungleich behandelt wird und dies zu einer Herabwürdigung oder Ausgrenzung führt. Als Diskriminierung gelten Äusserungen und Handlungen, die sich in herabsetzender oder benachteiligender Absicht gegen Angehörige bestimmter sozialer Gruppen richtet. Als Diskriminierungen kommen in Betracht.
Unter Sexismus jede Art von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Im Arbeitsrecht gilt dies insbesondere für Diskriminierungen bei der Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- oder Weiterbildung, Beförderung oder Entlassung. Das Gleichstellungsgesetz (Art. 3) verbietet zudem explizit die Geschlechterdiskriminierung im Bereich Arbeit und sieht besondere Verfahrensvorschriften und Forderungen vor.
Eine Diskriminierung kann direkt oder indirekt sein. Von direkter Diskriminierung spricht man, wenn eine Ungleichbehandlung ausdrücklich an die oben genannten Merkmale anknüpft. Dies kann der Fall sein, wenn eine öffentliche Einrichtung wie ein Restaurant Menschen mit Behinderungen den Zutritt ausdrücklich verbietet unter dem Vorwand, dass sie die übrige Kundschaft stören. Von indirekter Diskriminierung ist auszugehen, wenn eine Regelung typischerweise die Benachteiligung einer Personengruppe zur Folge hat.
Sagen Sie der diskriminierenden Person klar und deutlich, dass Sie sich durch ihr Verhalten diskriminiert fühlen. Wenn die Diskriminierungen nicht enden oder Ihnen Ihre Rechte und Freiheiten verwehrt werden, drohen Sie dieser Person an, dass Sie sich an vorgesetzter Stelle beschweren werden, wenn die Handlungen nicht sofort aufhören oder Sie keinen Zugang zu Ihren Rechten erhalten. Halten Sie die Vorfälle schriftlich fest. Notieren Sie, wer, was, wann und wo getan hat und ob es Zeugen oder Beweise gibt. Bewahren Sie Beweise wie E-Mails, WhatsApp etc. auf. Holen Sie sich im privaten und beruflichen Umfeld moralischen und menschlichen Rückhalt.
Nicht alle Personen können sich gleichermassen gegen Diskriminierungen wehren. Einigen gelingt es, bei der ersten unpassenden Handlung sofort zu reagieren, während es anderen aufgrund ihres Status, ihrer Funktion, ihres Gesundheitszustands, ihrer familiären Situation, ihres Selbstwertgefühls oder des Status der belästigenden Person nicht möglich ist, die Diskriminierung zu stoppen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Unterstützung brauchen oder wenn die Vorfälle anhalten. Reden Sie möglichst mit Ihren Vorgesetzten oder der für Sie zuständigen HR-Person oder lassen Sie sich extern beraten.
Wenn Sie Zeuge von Diskriminierung werden, dann sprechen Sie die betroffene Person auf die Vorfälle an. Ermutigen Sie sie aktiv zu werden und sich gegen die Angriffe zu wehren. Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der betroffenen Person. Wenn es zu einer Untersuchung der Vorwürfe kommt, können Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen.
Zeigen Sie Zivilcourage. Vermeiden Sie es bei diskriminierenden Sprüchen und Witzen mitzulachen. Sagen Sie, dass Sie das nicht lustig finden.
Betriebsinterne Meldung Falls möglich, wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzen. Falls Sie dies nicht wünschen oder können, bieten Ihnen im Normalfall auch die Ansprechpersonen von Human Resources Unterstützung an. Personen im Betrieb sind dazu verpflichtet, Ihre Meldung ernst zu nehmen und zu bearbeiten.
Vertrauliche Beratung (ohne Interventionspflicht) Falls diese in Ihrem Unternehmen benannt sind, wenden Sie sich an die internen Vertrauenspersonen. Diese beraten und unterstützen Sie vertraulich.
Als externe Anlaufstelle für Verletzungen der persönlichen Integrität steht Ihnen die Mitarbeitendenberatung der Movis AG zur Verfügung. Melden Sie sich bei den Beratungspersonen, die für Ihr Unternehmen zuständig sind oder unter Telefon 0848 270 270 (24 Stunden / 7 Tage erreichbar).
Diskriminierung kann der betroffenen Person auf vielfältige Weise schaden und gravierende Auswirkungen haben. Die Freude an der Arbeit geht verloren. Es entsteht Misstrauen gegenüber Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit nehmen ab. Gesundheitliche Konsequenzen körperlicher und psychischer Art wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Rückenschmerzen, Magenbeschwerden, Depression, Gefühle von Ekel und Hilflosigkeit, Angst, hilflose Wut etc. machen sich bemerkbar.
Personen, die Arbeitskollegen oder Arbeitskolleginnen diskriminieren müssen mit Sanktionen durch den Arbeitgeber rechnen. Je nach Schweregrad der Verfehlung ist mit einem Verweis bis hin zur Entlassung und einem Eintrag in die Personalakte zu rechnen.
Personen, die Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen nachweislich und zu Unrecht der Diskriminierung bezichtigen um ihnen bewusst Schaden zuzufügen, haben mit denselben Sanktionen zu rechnen, wie die der Diskriminierung überführten Person.
BV Art. 8, Abs. 3: Diskriminierungsverbot Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
GlG Art. 3, Abs. 1+2: Diskriminierungsverbot Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft. Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.
BehiV: Gleichstellung von Behinderten Diskriminierung wird in der Behindertengleichstellungsverordnung als qualifizierte Art der Ungleichbehandlung definiert.
StGB Art. 261bis: Die Rassismus-Strafnorm Die Strafnorm gegen Rassismus schützt vor rassistischer Diskriminierung, die in der Öffentlichkeit stattfindet. Es werden eine ganze Reihe von Handlungen unter Strafe gestellt, die sich gegen Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion richten.
OR Art. 328: Fürsorgepflicht Die Arbeitgebenden haben im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.
ArG Art. 6: Gesundheitsschutz Die Arbeitgebenden haben alle Massnahmen zu treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Erkundigen Sie sich, welche Personalreglemente bzw. Personalgesetze bei Ihnen im Betrieb gelten. Diese geben Auskunft über die betrieblichen Abläufe und Verhaltensregeln.
Broschüre: Mobbing und andere Belästigungen – Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz, Hrsg. SECO
Beratung und Unterstützung
Movis berät und unterstützt Unternehmen rund um das Thema «Schutz der persönlichen Integrität». Für die Mitarbeitenden unserer Kunden sind wir Anlaufstelle, indem wir Beratung und Unterstützung für Betroffene anbieten.
Für Vorgesetzte und HR bieten wir unsere Unterstützung bei der Konfliktlösung wie auch konkrete Abklärungen bei Verdacht auf eine Verletzung der Integrität an.
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